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LUXLAW GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
Patente und Gebrauchsmuster
Der Patent- und Gebrauchsmusterschutz betrifft die Unterschutzstellung technischer Erfindungen, wobei ein Gebrauchsmuster vielfach als der kleine Bruder des Patents bezeichnet wird. Am Anfang einer jeden Idee mit kommerziellem Verwertungsinteresse sollte sich der Erfinder zentrale Überlegungen machen:
- Welchen geografischen Umfang soll mein Schutzrecht erhalten?
- Was bin ich bereit für die Unterschutzstellung zu investieren?
- Bin ich willens und im Zweifel auch in der Lage, die Rechte, die mir ein eingetragenes Schutzrecht verleiht, gegen Dritte geltend zu machen?
Oftmals kann es Sinn machen, zunächst nur einzelne Schutzrechte anzumelden, um im späteren Verlauf entscheiden zu können, die Schutzwirkung gegenständlich und geografisch auszuweiten.
Ein häufiger, entscheidender Fehler ist nach wie vor, die technische Erfindung bereits potentiellen Kooperationspartnern ohne effektiven Geheimnisschutz oder einer entsprechenden Schutzrechteanmeldung vorzustellen, da dann die Neuheit der Erfindung als Voraussetzung der Eintragungsfähigkeit wegfallen und die Idee nicht mehr wirksam geschützt werden kann.
LuxLaw-IP begleitet ferner Einspruchs- sowie Nichtigkeitsverfahren vor den jeweiligen Patentämtern und -gerichten, sollte eine individual-vertragliche Lösung im Einzelfall nicht zu erzielen sein.
Ein Schwerpunkt von LuxLaw-IP ist darüber hinaus die gerichtliche Geltendmachung bzw. Abwehr von patentrechtlichen Ansprüchen, insbesondere
- Schadensersatz
- Unterlassung
- Auskunft
- Vernichtung
- Beschlagnahme
vor den zuständigen Patentstreitkammern der Landgerichte und Oberlandesgerichte, insbesondere auch in einstweiligen Verfügungsverfahren sowie Vollstreckungsangelegenheiten.